ESG-Offenlegung

Stand: 03/2022


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Zu den Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) zählen Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen oder auch ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was sind Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt

Dazu gehören Faktoren wie Klimawandel, Biodiversität, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung und Abfallmanagement. Ein erhöhtes Auftreten von Extremwetterereignissen infolge des Klimawandels könnte ein Risiko darstellen. So könnte beispielsweise das extrem trockene Wetter in einer bestimmten Region zu einem Absinken des Flusspegel führen, was wiederum zu einem Rückgang der Binnenschifffahrt führen würde, sodass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales

Soziale Faktoren stehen im Zusammenhang mit den Rechten, dem Wohlergehen und den Interessen von Menschen und Gemeinschaften und umfassen Faktoren wie (Un-)Gleichheit, Gesundheit, Inklusion, Arbeitsverhältnisse, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Humankapital usw. Im Bereich „Soziales“ können Risiken beispielsweise aus der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards oder des Gesundheitsschutzes entstehen.

Governance

Die Faktoren im Bereich „Unternehmensführung“ decken Governance-Praktiken ab, darunter Führungskräfte, Vergütung, Abschlussprüfungen und interne Kontrollen, Steuervermeidung, Unabhängigkeit des Aufsichtsrats, Aktionärsrechte, Korruption und Bestechung. Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind die Nichteinhaltung von Steuervorschriften oder die Korruption in Unternehmen.

Ansatz bezüglich der Anlageberatung

Integration von ESG-Risiken in der Anlageberatung - Art. 3 der Offenlegungsverordnung

Im Rahmen der Anlageberatung steht unseren Kunden eine breite Palette an Anlagealternativen zur Verfügung. Unsere Anlageberatung berücksichtigt die Präferenz unserer Kunden, in Produkte mit einem stärkeren Nachhaltigkeitsfokus zu investieren. Dementsprechend steht unseren Kunden eine große Anzahl an Investmentfonds zur Verfügung, die gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor wie folgt klassifiziert sind:

- Produkte gemäß Artikel 8: Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale bewerben;

- Produkte gemäß Artikel 9: Produkte, die eine nachhaltige Anlage zum Ziel haben; oder

- Alle anderen Produkte (Produkte gemäß Artikel 6).

ESG-Risiken können sich sowohl positiv als auch negativ auf die zukünftige Wertentwicklung der Anlage auswirken. Bei der Anlageberatung weisen wir insbesondere darauf hin, wann die Berücksichtigung von ESG-Risiken bei der Anlageentscheidung für den Kunden einen offensichtlichen Vor- oder Nachteil darstellt.

Die ESG-Risiken von Finanzprodukten werden von den Produktherstellern identifiziert, und wir verlassen uns bei der Anlageberatung auf diese Informationen.

Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Art. 4 der Offenlegungsverordnung

Im Rahmen der Beratung berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die von den Produktherstellern gelieferten Informationen zu ESG-Faktoren und -Risiken werden dem Kunden zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Beratung gemäß der Kundenpräferenz so weit wie möglich auf Basis der aktuell verfügbaren Daten berücksichtigt.

Wir führen keine eigene Klassifizierung oder Auswahl von Finanzprodukten auf der Grundlage von ESG-Indikatoren durch.

Informationen zur Vergütungspolitik unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Art. 5 der Offenlegungsverordnung

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht durch die jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Vorvertragliche Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung

Art. 6 der Offenlegungsverordnung

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken durch Nutzung der vorvertraglichen Informationen des Anbieters berücksichtigt. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Eintreten von Nachhaltigkeitsrisiken die Rendite des Finanzprodukts negativ beeinflusst.

Haftungsausschluss

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen werden von der PortfolioDirekt GmbH mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Die in diesem Dokument zum Ausdruck gebrachten Informationen und Ansichten sind jene von der PortfolioDirekt GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Sie stammen aus Quellen, die als zuverlässig erachtet werden. Die PortfolioDirekt GmbH übernimmt keine Garantie in Bezug auf den Inhalt und die Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für Verluste, die sich aus der Nutzung der Informationen ergeben könnten.

 

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